Oldtimerleasing

Auch im Bereich Oldtimer und klassische Automobile ist Leasing besonders für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler interessant: Leasingraten und Sonderzahlungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Historischer Neupreis als Grundlage der Pauschalbesteuerung

Historischer Neupreis als Grundlage der Pauschalbesteuerung

Wie beim Neuwagenleasing gilt auch für privat genutzte klassische Fahrzeuge die pauschale Besteuerung von einem Prozent des Fahrzeugneuwertes. Als Berechnungsgrundlage dient hier also nicht der aktuelle Marktwert, sondern der historische Neupreis Ihres Fahrzeuges, der in aller Regel weit niedriger anzusetzen ist.

Somit können Sie die Fahrfreunde eines Oldtimers zu überschaubaren Kosten genießen.

Auf Wunsch übernehmen wir alle erforderlichen Schritte für Sie: Von der Beschaffung und Begutachtung eines geeigneten Fahrzeuges über die Restauration bis hin zu maßgerechten Wartungs- und Servicearbeiten.

Darüber hinaus verfügen wir über ausgezeichnete Kontakte zu spezialisierten Versicherungen und Leasinggebern.


Sprechen Sie uns an – Wir beraten Sie gerne.